Mitteilung

21.04.2021

Liebe Eltern,

seit reichlich einer Woche bestimmen die Pläne des Bundes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die öffentliche Debatte. Das Bundeskabinett hat hierzu am vergangenen Dienstag einen Beschluss für eine Formulierungshilfe an den Deutschen Bundestag gefasst. Darin ist – trotz der Bildungshoheit der Länder – auch der Schulbereich mit erheblichen Einschnitten umfasst.

Nunmehr berät der Deutsche Bundestag die Novelle des Infektionsschutzgesetzes. Dieses Verfahren soll bis heute, am Mittwoch, abgeschlossen werden. Am Donnerstag soll der Bundesrat in einer Sondersitzung hierüber befinden. Die einschneidenden Regelungen gelten möglicherweise schon am Montag kommender Woche.

 

Die Regelungen sind in den Medien schon kommentiert worden. Betreffen könnte uns als Schule:

- das Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen und

- der zwingend durchzuführende Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100  - auch an Grundschulen.

 

Da auch wir wahrscheinlich erst am Freitag konkrete  Informationen erhalten werden, bitte ich Sie zum einen um Verständnis und zum anderen darum, die Meldungen der Medien zu  verfolgen.

 

https://www.bildung.sachsen.de/blog/

 

Sobald ich Ihnen verbindliche Mitteilungen geben kann, lesen Sie diese zeitnah hier auf unserer Internetseite.

 

Mit freundlichen Grüßen

Brita Berndt