Mitteilung vom 22. April 2021

22.04.2021

Liebe Eltern,

 

den Betrieb der allgemeinbildenden Schulen hat der Bundesgesetzgeber ab Montag, dem 26. April 2021 nach festen Inzidenzwerten im jeweiligen Landkreis beschlossen. Wie ich Ihnen in der vorhergehenden Mitteilung beschrieben habe, bedeutet dies auch für die Grundschulen ab einen Inzidenzwert von 100 zwingend Wechselunterricht und ab einen Inzidenzwert von 165 wieder häusliche Lernzeit durchzuführen.

 

Im Moment habe ich für unsere Schule noch keine verbindliche Auskunft. Doch wenn wir uns die Zahlen der letzten Tage anschauen, ist damit zu rechnen, dass ab Montag die Klassen 1 bis 3 in die häusliche Lernzeit gehen und nur Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen die Notbetreuung zur Verfügung stehen wird. Die Klassenstufe 4 gilt als Abschlussklasse und wird damit grundsätzlich im Wechselmodell unterrichtet. Wie dies aussieht, werden wir am Freitag nach dem Unterricht mit den Lehrkräften und dem Hortteam beraten. Sie erhalten zeitnah feststehende Informationen.

 

Die Aufgaben für die häusliche Lernzeit stellen wir Ihnen am zeitigen Montagvormittag in bewährter Form bereit.

 

Sobald die Formulare und Übersicht der Berufsgruppen für die Notbetreuung zur Verfügung stehen, stelle ich sie Ihnen auf dieser Internetseite zur Verfügung. Bereits bestehende Anträge behalten ihre Gültigkeit.

 

Wir wissen, dass diese neue Situation für Sie als Eltern und auch für uns als Pädagogen eine erneute Herausforderung darstellt. Für uns ist es wichtig, diese gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern zu meistern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Brita Berndt